Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz

Wir informieren Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Wir weisen Sie auf den Umstand hin, dass die oben angeführte rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen wurde und grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen betrifft, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden. Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr – erstmalig bis zum 30. April 2024 – zu entrichten. 

Die nachfolgende Verordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:

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18.12.2023